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Schäden und Notfälle: Was tun, wenn es brenzlig wird?

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Ein Rohrbruch, ein Heizungsausfall oder ein anderer Notfall kann schnell passieren und stellt Eigentümer und Bewohner vor Herausforderungen. Damit Sie in solchen Situationen richtig handeln und schnell Hilfe bekommen, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Ein Notfall liegt vor, wenn akuter Handlungsbedarf besteht, um Schäden zu begrenzen oder die Nutzung Ihrer Immobilie sicherzustellen. Beispiele:

  • Wasserschäden: Rohrbruch, undichte Leitungen oder ein überfluteter Keller.
  • Heizungsausfall: Besonders in den Wintermonaten kritisch.
  • Stromausfall: Wenn der Ausfall nicht auf Ihre eigene Wohnung beschränkt ist.
  • Defekte an sicherheitsrelevanten Anlagen: z. B. Aufzüge, Türschlösser oder Brandmeldeanlagen.

Schnelles und besonnenes Handeln ist entscheidend. Hier sind die ersten Schritte:

  1. Schaden begrenzen: Bei einem Rohrbruch z. B. das Wasser abstellen (Hauptwasserhahn).
  2. Sicherheit gewährleisten: Elektrische Geräte von betroffenen Bereichen entfernen und Gefahrenstellen absichern.
  3. Notfall melden: Kontaktieren Sie umgehend uns oder die zuständige Notfallnummer (siehe unten).
  • Während unserer Bürozeiten: Rufen Sie uns direkt an. Wir kümmern uns sofort um die Organisation der notwendigen Maßnahmen.
  • Außerhalb der Bürozeiten: Nutzen Sie unsere Notfallnummer, die Sie auf Ihrer WEG-Informationskarte oder in der Kundenplattform finden.

Die Kostenübernahme hängt von der Ursache des Schadens ab:

  • Schäden am Gemeinschaftseigentum (z. B. Leitungen, Heizungsanlage): Die Kosten trägt in der Regel die Gemeinschaft.
  • Schäden an Sondereigentum (z. B. Schäden in Ihrer Wohnung): Hier sind Sie als Eigentümer verantwortlich, oft greift jedoch Ihre Versicherung.

Tipp: Informieren Sie uns und klären Sie parallel mit Ihrer Versicherung die Übernahme der Kosten.

Nach Ihrer Meldung übernehmen wir als Ihre Hausverwaltung die Koordination:

  1. Wir beauftragen schnellstmöglich Handwerker oder Notfalldienste.
  2. Bei größeren Schäden organisieren wir eine Abstimmung innerhalb der WEG zur weiteren Vorgehensweise.
  3. Wir halten Sie über den Fortschritt der Reparaturarbeiten informiert.
  • Gemeinschaftseigentum: Wir kümmern uns darum. Dazu zählen z. B. Außenwände, Treppenhaus, Dach und Leitungen außerhalb Ihrer Wohnung.
  • Sondereigentum: Für Schäden innerhalb Ihrer Wohnung (z. B. an Wänden, Böden oder Einbauten) sind Sie als Eigentümer zuständig.

Falls unklar ist, ob ein Schaden das Gemeinschafts- oder Sondereigentum betrifft, stehen wir Ihnen zur Klärung zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie uns zuerst, bevor Sie selbst einen Handwerker rufen. So vermeiden Sie Probleme bei der Kostenübernahme. In akuten Notfällen (z. B. bei Rohrbruch in der Nacht) dürfen Sie natürlich eigenständig handeln, um größeren Schaden zu verhindern. Informieren Sie uns jedoch so schnell wie möglich im Anschluss.

Falls Sie bemerken, dass es wiederholt zu ähnlichen Problemen kommt (z. B. tropfende Heizkörper oder regelmäßige Ausfälle), melden Sie uns dies bitte. Solche Hinweise helfen uns, langfristige Lösungen zu finden und größere Schäden zu verhindern.