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Reparaturen und Bauvorhaben: Alles, was Sie wissen müssen

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Reparaturen und Bauvorhaben am Gemeinschaftseigentum sind unvermeidlich und tragen zur Werterhaltung und Sicherheit Ihrer Immobilie bei. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Reparaturen und Renovierungen organisiert werden, wer die Kosten trägt und was Sie als Eigentümer erwarten können.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Teile der Immobilie, die von allen Eigentümern genutzt werden oder für die Stabilität und Funktion des Gebäudes notwendig sind. Dazu gehören:

  • Dach, Fassade und Außenwände
  • Treppenhäuser und Flure
  • Fensterrahmen (außen), Balkone und Terrassen
  • Heizungsanlage, Aufzüge und Rohrleitungen (außerhalb der Wohnungen)

Die Hausverwaltung ist verantwortlich dafür, dass das Gemeinschaftseigentum instand gehalten wird. Sie organisiert Handwerker, koordiniert Maßnahmen und sorgt dafür, dass alles rechtzeitig durchgeführt wird.

Es gibt drei Hauptkategorien:

  1. Instandhaltung: Regelmäßige Wartungen, z. B. die Kontrolle der Heizungsanlage oder das Streichen von Treppenhäusern.
  2. Instandsetzung: Reparaturen, die durch Schäden notwendig werden, z. B. bei einem defekten Dach oder einer kaputten Rohrleitung.
  3. Modernisierung: Maßnahmen, die den Wert der Immobilie steigern, z. B. der Einbau einer modernen Heizanlage oder die energetische Sanierung.
  • Kleinere Reparaturen: Die Hausverwaltung darf kleinere Reparaturen eigenständig in Auftrag geben, sofern diese im Rahmen des Budgets liegen.
  • Größere Maßnahmen: Bei größeren Bauvorhaben oder kostspieligen Reparaturen wird die Eigentümerversammlung einberufen. Dort stimmen die Eigentümer über den Umfang und die Finanzierung der Maßnahmen ab.

Die Kosten für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum werden auf alle Eigentümer verteilt. Die Verteilung erfolgt in der Regel nach den Miteigentumsanteilen, es sei denn, die Teilungserklärung sieht eine andere Regelung vor.

Beispiel:

  • Rohrbruch im Treppenhaus: Die Kosten werden über die Gemeinschaftskasse getragen.
  • Sanierung eines Balkons: Falls der Balkon zum Gemeinschaftseigentum gehört, werden die Kosten auf alle Eigentümer verteilt.

Für Schäden am Sondereigentum (z. B. Wände, Böden, Einbauten) sind Sie selbst verantwortlich. Es sei denn, die Ursache liegt im Gemeinschaftseigentum, z. B. durch eine defekte Leitung. In solchen Fällen übernimmt die WEG die Reparatur des Gemeinschaftseigentums, Schäden an Ihrem Sondereigentum müssen Sie jedoch mit Ihrer Versicherung regeln.

Das hängt vom Umfang der Maßnahme ab. Kleinere Reparaturen können oft kurzfristig erledigt werden, während größere Bauvorhaben (z. B. Fassadensanierung) eine längere Planungs- und Umsetzungszeit erfordern. Die Hausverwaltung informiert Sie über den Zeitrahmen und hält Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Bei Reparaturen und Bauarbeiten lassen sich Lärm und Einschränkungen oft nicht vermeiden. Die Hausverwaltung versucht jedoch, diese so gering wie möglich zu halten. Sie werden frühzeitig über den Ablauf informiert, damit Sie sich darauf einstellen können.

Reparaturen und Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum können nicht verweigert werden. Sobald die Eigentümerversammlung eine Maßnahme beschlossen hat, sind alle Eigentümer daran gebunden – auch wenn einzelne dagegen gestimmt haben.

In dringenden Fällen (z. B. Rohrbruch oder Sturm-Schäden) kann die Hausverwaltung ohne vorherige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft handeln, um größere Schäden zu verhindern. Die Kosten werden anschließend über die Rücklagen gedeckt oder bei Bedarf über eine Sonderumlage finanziert.

Ja! Wenn Sie Vorschläge für Reparaturen oder Modernisierungen haben, können Sie diese der Hausverwaltung oder der Eigentümerversammlung mitteilen. Die Gemeinschaft entscheidet dann, ob und wann die Maßnahme durchgeführt wird.

Modernisierungen, die den Wert der Immobilie steigern, erfordern meist eine qualifizierte Mehrheit in der Eigentümerversammlung. Dazu gehören z. B.:

  • Austausch der Heizungsanlage gegen ein energieeffizientes System
  • Installation von Solaranlagen
  • Einbau eines Aufzugs