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Dafür ist die Hausverwaltung NICHT zuständig

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Als Hausverwaltung übernehmen wir viele Aufgaben, um Ihre Immobilie professionell zu betreuen. Doch es gibt auch Bereiche, die nicht in unsere Zuständigkeit fallen und oft für Missverständnisse sorgen. Um Ihnen einen klaren Überblick zu geben, haben wir hier typische Aufgaben aufgelistet, die nicht in den Bereich der Hausverwaltung fallen.

Die Hausverwaltung ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig. Reparaturen oder Schäden in Ihrer Wohnung, die zum Sondereigentum gehören, müssen Sie selbst organisieren. Beispiele:

  • Defekte Elektrogeräte oder Wasserhähne.
  • Schäden an Wänden, Böden oder Decken innerhalb Ihrer Wohnung.
  • Austausch von Fensterscheiben (sofern nicht anders in der Teilungserklärung geregelt).

Wir unterstützen bei Konflikten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Private Streitigkeiten zwischen Eigentümern oder mit Mietern fallen jedoch nicht in unseren Aufgabenbereich. Dazu gehören:

  • Nachbarschaftskonflikte wegen Lärm oder Gerüchen.
  • Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und deren Mietern.
  • Private Forderungen oder Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern.

Die Verwaltung Ihrer vermieteten Wohnung ist keine Aufgabe der Hausverwaltung. Dies umfasst:

  • Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen.
  • Einzug und Rückzahlung von Kautionen.
  • Prüfung von Bonitäten potenzieller Mieter.
  • Kommunikation oder Konfliktlösung mit Mietern.

Tipp: Falls Sie Unterstützung bei der Mietverwaltung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Die Entsorgung von Möbeln, Elektrogeräten oder sonstigem Sperrmüll müssen Sie eigenständig organisieren. Das gilt auch, wenn diese Gegenstände in Gemeinschaftsbereichen abgestellt werden.

Wir sind für die Einhaltung der Gemeinschaftsordnung und Beschlüsse der Eigentümerversammlung zuständig. Private Vereinbarungen oder spezielle Regeln zwischen einzelnen Eigentümern fallen jedoch nicht in unseren Bereich. Beispiele:

  • Nutzung von Stellplätzen, die privat vermietet oder getauscht werden.
  • Individuelle Absprachen zur Gartennutzung.