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Heizkosten und Nebenkosten: Alles, was Sie wissen müssen

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Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiges Thema in der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften. Damit Sie immer den Überblick behalten, erklären wir Ihnen hier, wie die Abrechnungen erstellt werden, welche Verteilerschlüssel angewendet werden und wie wir Ihre Fragen dazu klären.

  • Heizkosten: Darunter fallen die Kosten für den Verbrauch von Heizenergie (z. B. Gas, Öl, Fernwärme) sowie für den Betrieb der Heizungsanlage (z. B. Wartung und Reparaturen).
  • Nebenkosten: Diese umfassen alle laufenden Kosten, die für den Betrieb und die Pflege des Gemeinschaftseigentums anfallen, z. B. Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Versicherungen oder Strom für Treppenhäuser.

Die Abrechnung erfolgt jährlich und wird von uns als Hausverwaltung erstellt. Grundlage dafür sind:

  • Die Verbrauchswerte, die durch Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler erfasst werden.
  • Die Rechnungen von Dienstleistern und Versorgern.
  • Die im Wirtschaftsplan festgelegten Kosten.

Die Abrechnung enthält eine detaillierte Übersicht über die entstandenen Kosten und die Verteilung auf die einzelnen Eigentümer.

Die Verteilung der Heizkosten erfolgt nach der Heizkostenverordnung. Diese sieht vor, dass:

  • 50 bis 70 % der Kosten verbrauchsabhängig verteilt werden, basierend auf den erfassten Messwerten in den Wohnungen.
  • 30 bis 50 % der Kosten werden nach einem festen Schlüssel verteilt, z. B. anhand der Wohnfläche.

Beispiel:
Hat eine Wohnung einen höheren Verbrauch, zahlt der Eigentümer entsprechend mehr Heizkosten. Dies motiviert zu einem bewussten Umgang mit Energie.

Die Nebenkosten werden nach den im Wirtschaftsplan festgelegten Verteilerschlüsseln auf die Eigentümer umgelegt. Typische Verteilerschlüssel sind:

  • Nach Miteigentumsanteilen: Die Kosten werden entsprechend der Größe Ihres Anteils am Gebäude verteilt.
  • Nach Verbrauch oder Verursachung: Z. B. Wasserverbrauch, der über Wasserzähler gemessen wird.
  • Gleichmäßige Verteilung: Alle Eigentümer zahlen denselben Anteil, z. B. für die Gebäudereinigung.

Falls Sie Unklarheiten oder Fragen haben, stehen wir Ihnen zur Seite:

  • Kontaktaufnahme: Sie können uns telefonisch oder über die LPE Kundenplattform kontaktieren.
  • Prüfung der Abrechnung: Wir erklären Ihnen die einzelnen Posten und Verteilerschlüssel.
  • Anpassungen: Sollten Fehler vorliegen, nehmen wir die notwendigen Korrekturen vor.
  • „Warum ist mein Verbrauch so hoch?“
    Wir prüfen die Messwerte und erklären Ihnen, wie sie zustande kommen.
  • „Was bedeutet dieser Posten?“
    Wir erläutern Ihnen die einzelnen Kostenpositionen der Abrechnung.
  • „Kann der Verteilerschlüssel geändert werden?“
    Ja, aber Änderungen müssen von der Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Ein bewusster Umgang mit Energie hilft, Ihre Heizkosten zu reduzieren. Hier einige Tipps:

  • Heizkörper regelmäßig entlüften, damit sie effizient arbeiten.
  • Räume nicht überheizen – 20 bis 22 Grad reichen in Wohnräumen aus.
  • Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen geschlossen halten.
  • Fenster nicht dauerhaft kippen, sondern stoßlüften.
  • Überschuss: Wenn Ihre Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Kosten, wird Ihnen der Überschuss gutgeschrieben oder zurückerstattet.
  • Defizit: Falls Ihre Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben, erhalten Sie eine Nachzahlungsaufforderung.

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss die Abrechnung spätestens sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden. Bei Verzögerungen informieren wir Sie und setzen alles daran, die Abrechnung so schnell wie möglich fertigzustellen.