Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Um Ihnen alle wichtigen Aspekte verständlich zu machen, haben wir die häufigsten Fragen zusammengefasst – übersichtlich und leicht verständlich.
Nein, wenn Ehepartner gemeinschaftlich Eigentümer sind, darf jeder von ihnen ohne Vollmacht abstimmen. Es genügt, wenn einer von beiden das Stimmrecht ausübt.